s

 

Schuhe

Die Kinder tragen in der Klasse immer Hausschuhe. Umso wichtiger ist es, dass Ihr Kind eigenständig die Schuhe an- und ausziehen kann. Üben Sie schon vor Schulbeginn die Schleife mit Ihrem Kind.
Bitte denken Sie auch gerade bei den Schuhen an die Beschriftung mit dem Namen und der Klasse!

Schulbesuch bei Eisglätte

Wenn Sie bei so genannten extremen Witterungsverhältnissen wie Eisglätte oder Sturm eine unzumutbare Gefährdung befürchten, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte, ob Sie Ihr Kind zur Schule schicken, auch wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist. Die Betreuung Ihrer Kinder ist in jedem Fall gegeben. Sie können sich beim Landkreis Leer registrieren lassen, um ggf. eine SMS zum Unterrichtsausfall zu bekommen.

Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.vmz-niedersachsen.de/schulausfall

 

Schulelternrat

Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat und tagen mindestens zwei Mal im Jahr.
Der Schulelternrat verteilt Informationen, ist Ansprechpartner für Fragen und Problemen zwischen Eltern und Schulleitung und entsendet Vertreter in verschiedene wichtige Gremien wie zum Beispiel die Gesamtkonferenz, den Schulvorstand und auch die Fachkonferenzen.

Nähere Informationen finden Sie hier: https://mk.niedersachsen.de/download/92656 )

Schulexpress

In Laufweite von der Grundschule entfernt befinden sich 9 die Haltestellen des “Ostrhauderfehner Schulexpress”. Diese sind Sammelpunkte für die Schulkinder, die ab hier gemeinsam zur Schule gehen können. Auf den Schildern an den Haltestellen finden sich auch feste “Abfahrtszeiten”.
Der Schulexpress soll dazu führen, dass weniger Elterntaxis die Verkehrslage an der Schule belasten. Dies dient nicht nur der Sicherheit der Kinder sondern ist zudem ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Die Schulkinder starten mit viel gesunder Bewegung und einer einer Extraportion Sauerstoff in den Tag und können Selbständigkeit auf ihrem täglichen Schulweg trainieren.

Nähere Informationen finden Sie hier: http://schulexpress.de


Schulobst

Seit dem 01. August 2014 nehmen wir am Niedersächsischen Schulobstprogramm teil.
Die Kinder bekommen am Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils 100g Schulobst. Dieses wird vom Biolandhof Freese geliefert. Wir bereiten in unserer Schulküche mit Elternhilfe das Obst vor. Die Kinder der vierten Klassen übernehmen hierbei die wichtige Aufgabe, das Obst zu schneiden und auf die jeweiligen Klassen aufzuteilen. Der Umgang mit Schneidegeräten und auch alle nötigen Hygienemaßnahmen werden hierbei ganz nebenbei geschult.
Nach der dritten Stunde ist dann in allen Klassen eine zehnminütige Obstpause, in der das Obst verteilt und genossen werden kann.

 

Schulversammlung

Etwa einmal im Monat trifft sich die gesamte Schule zur Schulversammlung in der Turnhalle, Auch die Eltern sind dazu eingeladen.
Unsere Schülersprecher führen durch die Versammlung, in der wir gemeinsam singen, feiern und uns z.B. vorstellen, was wir in Projekten und im Unterricht erarbeitet haben.
Auf der Schulversammlung wird außerdem viel gelobt. Alle in der Schule, Kinder und Lehrer, können andere für besondere Verdienste mit einem Orden loben.
Auf jeder Schulversammlung wird außerdem die aktuelle Gewinnerklasse des “goldenen Handfegers” vorgestellt. Unsere Reinigungsfrauen, die unsere Schule so schön sauber halten, haben ein Auge darauf, welche Klasse sich besonders um Sauberkeit und Ordnung bemüht. Diese Klasse wird dann mit dem goldenen Handfeger ausgezeichnet und bekommt zur Belohnung eine Kinovorführung mit Popcorn im Forscherraum!

Schulwald

Im November 2018 haben wir mit ca. 250 Eltern und Kindern einen Schulwald an unserer Schule gepflanzt. Unterstützt wurden wir dabei von der Stiftung „Schulwälder gegen den Klimawandel“. Insgesamt wurden über 2000 heimische Bäume und Sträucher mit 34 Arten gepflanzt. Außerdem ist das Gelände ein wenig modelliert worden so ist ein weiterer Erdhügel mit vielen Bewegungs- und Klettermöglichkeiten entstanden.
Der Wald muss jetzt zunächst einige Jahre ungestört wachsen. In ein paar Jahren wird aber dann ein neuer natürlicher Spielraum für die Kinder und ein zusätzlicher Unterrichtsraum für sachkundliche Themen gewachsen sein. Schon jetzt haben wir ein Zeichen gegen den Klimawandel gesetzt, denn nur durch das Pflanzen von Wäldern lässt sich der Kohlendioxidgehalt der Luft reduzieren.

Schulvorstand

An jeder Schule mit mindestens vier Vollzeitlehrkräften ist ein Schulvorstand einzurichten. Hat eine Schule weniger als vier Vollzeitlehrkräfte, so nimmt die Gesamtkonferenz die Aufgaben des Schulvorstandes wahr. Die Zusammensetzung des Schulvorstandes ist in § 38 b NSchG geregelt. An den allgemein bildenden Schulen hat der Schulvorstand je nach Anzahl der Vollzeitlehrkräfte an der Schule 8 bis 16 Mitglieder.  An den Grundschulen setzt sich der Schulvorstand jeweils zur Hälfte aus VertreterInnen der Lehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten zusammen.
Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der SchulleiterIn aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG.

Der Schulvorstand berät und entscheidet über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule (§38a NSchG). 

  • Verwendung der Haushaltsmittel
  • Zusammenarbeit mit anderen Schulen
  • Schulpartnerschaften
  • Ausgestaltung der Stundentafel
  • Durchführung von Projektwochen
  • Grundsätze bei Werbung und Sponsoring
  • Grundsätze zur Differenzierung
  • Vorschlag für das Schulprogramm
  • Vorschlag für die Schulordnung

Nähere Informationen finden Sie hier:

https://www.grundschule-ostrhauderfehn.de/unsere-schule/schulvorstand/ 

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/cite/ecc7b4e6-d455-3498-851a-1a144862b0fb

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/cite/6eea4c46-6783-36e3-9dca-53feb689fd36

Schulweg und Fahrradbenutzung

Kinder, die mit dem Fahrrad kommen, stellen ihre Räder in den Fahrradständern ab.  Auf dem Schulgelände schieben die Kinder ihre Räder. Wir bitten Sie das Gleiche zu tun. Bitte achten Sie auf die Verkehrssicherheit der Räder. Beim Rad fahren sollte unbedingt ein Helm getragen werden.
Die Kinder der ersten Klassen sollten in den ersten Wochen möglichst auch auf dem Weg zur Schule oder zum Bus begleitet werden. Später, etwa zu den Herbstferien, wird Ihr Kind den Weg bis zur Klassentür sicher allein gehen können.
Wenn Sie Ihre Kinder, hoffentlich nur in Ausnahmefällen, mit dem Auto bringen oder abholen, achten Sie bitte darauf, dass Sie nicht auf dem Busstreifen und auf dem Schulgelände halten. Die Parkplätze an der Seite sind den Lehrkräften vorbehalten.

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf

Nicht jedes Kind kann in allen Bereichen ohne Probleme die Lernziele seiner Klassenstufe erreichen. Manchmal hakt es in einzelnen Bereichen, manchmal auch in mehreren Fächern. In den meisten Fällen können diese Schwierigkeiten mit zusätzlichen Hilfen in der Schule und/oder im häuslichen Bereich ausgeglichen und aufgeholt werden. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, die Klassenstufe noch einmal zu wiederholen um die Lücken grundlegend zu schließen.
Sind alle diese Hilfen nicht ausreichend, kann die Schule mit Unterstützung von Förderschullehrkräften einen „sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf“ bei einem Kind feststellen.
Dies bedeutet, dass der Bedarf an Hilfen eine Höhe erreicht hat, mit dem das Kind nicht mehr in allen Bereichen die allgemeinen Lernziele seiner Klassenstufe erreichen kann. Daher kann es nun reduzierte, individuelle Lernziele verfolgen, die sich am Kerncurriculum der Förderschule – Lernen – orientieren. Auch die Benotung und daher auch die Zeugnisse orientieren sich an den Bestimmungen dieses Förderschwerpunktes.
Kinder mit dem Unterstützungsbedarf – Lernen – besuchen in Niedersachsen im überwiegenden Fall inklusiv die allgemeinen Schulen.
Ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf kann auch in anderen Schwerpunkten wie z.B. dem der „geistigen Entwicklung“ oder der „emotionalen und sozialen Entwicklung“ festgestellt werden. Für Kinder mit solchen anderen Unterstützungsbedarfen gibt es nach wie vor Förderschulen, an die ein Kind unter bestimmten Umständen auch wechseln kann.